Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten, die bei der Heilbehandlung der versicherten Person (i.d.R. zugleich der
Versicherungsnehmer) aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen. Als Versicherungsfall gelten auch
- Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung;
- ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen);
- Tod der versicherten Person, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.
Privat krankenversichert sind vor allem Personen, für die keine
Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht - wie z.B. Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2013: monatlich 4.462,50 EUR im gesamten Bundesgebiet) oder Selbstständige. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen (AKB).