Um einen
Versicherungsvertrag vorzeitig zu beendigen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie
- die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung;
- die außerordentliche oder ordentliche Kündigung;
- die Aufhebung eines "schwebend unwirksamen Vertrages";
- der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag;
- der Ablauf der Versicherungsdauer.
Die jeweiligen Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.