Befreiungsversicherung

Bezeichnung für private Versicherungen, die zum Zweck der Befreiung des Versicherungsnehmers von einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen wurde. So können sich geringfügig Beschäftigte, die nicht mehr als 400 EUR verdienen, oder Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

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