Person, die den Versicherungsvertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der
Versicherungsgesellschaft und hat das alleinige Recht der Vertragsgestaltung gegenüber der Gesellschaft wie z. B. Beitragsfreistellung, Bezugsrechtänderung oder
Kündigung.
Versicherungsnehmer kann eine natürliche Person (z. B. Franz Meier) oder eine juristische Person (z. B. Carsharing GmbH) sein. Außerdem müssen Versicherungsnehmer und Beitragszahler oder die versicherte Person nicht identisch sein („
Fremdversicherung“).