Vorformulierte Vertragsvereinbarung, dass ein mit der Zeit entstandenes Ungleichgewicht zwischen kalkuliertem
Versicherungsbeitrag und den tatsächlichen Aufwendungen durch eine Beitragserhöhung ausgeglichen wird. Dadurch wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gewährleistet. Die Beitragsanpassungsklausel ist nicht mit der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten und regelmäßigen Beitragsanpassung (Dynamik) zu verwechseln.
Die Erhöhung des Beitrages um mehr als 5 % bei gleich bleibendem Versicherungsschutz oder um mehr als 25 % des Ausgangsbeitrages begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht des
Versicherungsnehmers.