Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt
Vermögenschäden ab, die aufgrund einer zufälligen und ungewollten Betriebsunterbrechung entstehen. Hierbei sind der Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten (Löhne und Gehälter, Zinsen, Mieten usw.) versichert. Die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ist auf die Haftzeit von höchstens 12 Monaten beschränkt.
Neben Sonderformen wie Betriebschließungen infolge Seuchengefahr werden in der Betriebsunterbrechungsversicherung die folgenden Arten unterschieden:
- die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung (FBUB) zur Absicherung von Betriebsunterbrechungen infolge Feuerschadens;
- die Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung als gebündelte Versicherung zur Absicherung von Betriebsunterbrechungen infolge Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Sturm- und Wasserleitungsschäden.
- die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU).