Besondere Form der
privaten Unfallversicherung. Die Dienstreiseunfallversicherung wird vom Arbeitgeber für Mitarbeiter für die Zeit berufsbedingter Auslandsaufenthalte oder für gefährliche Montagearbeiten abgeschlossen, die nicht durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.
Für dienstliche Verrichtungen im Ausland kann die Dienstreiseunfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere dann sein, wenn während der Dienstreise auch für nicht berufliche bedingte Unfälle Versicherungsschutz bestehen soll.