Unfallversicherungen mildern oder gleichen wirtschaftliche Folgen eines
Unfalls der versicherten Person aus. Grundsätzlich wird aber zwischen zwei verschiedenen Formen der Unfallversicherung unterschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Arbeitswegen sowie Berufserkrankungen und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der
Sozialversicherung und wie die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung eine
Pflichtversicherung. Im Rahmen dieses Leitfadens wird sie nur behandelt, wenn es für das Verständnis des privaten Versicherungsschutzes notwendig ist.
Private Unfallversicherungen versichern berufliche und außerberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder oder als
Familienunfallversicherung abgeschlossen werden. Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person wiederherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherung ist das
Versicherungsvertragsgesetz.
Besondere Formen der privaten Unfallversicherung sind die
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) und die Unfall(tod)zusatzversicherung als Zusatz bei
Lebensversicherungen.