Schäden an versicherten Sachen aufgrund von Einbruchdiebstahl sind durch die Einbruchdiebstahlversicherung versichert. In der Praxis ist die Einbruchdiebstahlversicherung Teil der verbundenen
Hausratversicherung und anderer gebündelter Versicherungen wie der
Geschäftsinventarversicherung.
In der Einbruchdiebstahlversicherung leistet der Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem Einbruch abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen. Die
Versicherungsgesellschaft leistet Entschädigung bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus bzw. dem Versuch eines Einbruchdiebstahls für:
- abhanden gekommene Sachen;
- zerstörte oder beschädigte Sachen;
- Schadenminderungs- und -abwehrkosten.
Nicht versichert sind Schäden aufgrund:
- einfachem Diebstahl;
- Schäden durch im Haushalt lebende Personen;
- Schäden durch Brand, Explosion oder Leitungswasser infolge eines Einbruchs;
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers.
Bei einer für einen Betrieb abgeschlossenen Einbruchdiebstahlversicherung sind regelmäßig Bargeld, Schmuck, Muster und Modelle, Automaten mit Geldeinwurf und Kassen ausgeschlossen. Bei größeren Warenbeständen ist eine
Bruchteilversicherung möglich.