Ersetzt wird stets der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen bis zur Höhe der
Versicherungssumme. Der
Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung ersetzt. Entschädigungshöchstgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme.
Versicherte Kosten wie z. B. Aufräum- oder Hotelkosten werden jedoch bis zu 10 % über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Daneben gibt es für bestimmte Sachen Entschädigungshöchstgrenzen. Das betrifft die nachfolgenden Wertsachen, sofern sie sich außerhalb eines Stahlschrankes von mindestens 200 kg Gewicht befinden:
- Bargeld bis 1.000 EUR;
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 3.000 EUR;
- Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin bis zu einem Wert von 20.000 EUR.
Werden diese Wertsachen in einem
vorschriftsmäßigen Stahlschrank aufbewahrt, entfallen diese Entschädigungsgrenzen. Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Unter Umständen ist für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine gesonderte
Valorenversicherung sinnvoll.