Bei Versicherungsbeginn ist der erste Beitrag (Erstprämie) innerhalb von 14 Tagen fällig, nachdem dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein übersandt wurde.Wenn die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen wurde, muss er gemäß § 33 VVG den
Versicherungsnehmer erst schriftlich zur Zahlung auffordern.