Schäden am eigenen Kfz aufgrund dessen Haltung sichert die Fahrzeugversicherung ab. Besser bekannt ist sie unter der Bezeichnung
Kaskoversicherung. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen (AKB).
Die Fahrzeugversicherung deckt das Interesse des
Versicherungsnehmers am Werterhalt seines versicherten Kfz und kennt mit der
Teilkasko- und
Vollkaskoversicherung zwei Formen. Im Ausland sind weitere Formen bekannt (Additivsystem), die über den Wettbewerb allmählich Eingang in den deutschen Markt finden.