Besondere Form der privaten Unfallversicherung, die ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufsfeldes und des Berufsweges („Wegeunfall“) versichert. Die Freizeitunfallversicherung ist eine Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung und kann nur für Personen abgeschlossen werden, die der gesetzlichen
Unfallversicherung oder den beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften für Dienstunfälle unterliegen