Sind der
Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch und stehen der versicherten Person die Rechte aus dem Vertrag zu, liegt eine sogenannte Fremdversicherung vor. Bekannte Beispiele einer
Fremdversicherung sind die Absicherung innerhalb von Familien oder Lebensgemeinschaften sowie die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Vom Begriff der Fremdversicherung ist der der Versicherung für fremde Rechnung zu unterscheiden.