Gesetzliche Krankenversicherung - Belastungsgrenze

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr zu zahlen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze 1 %.

Faktoren zur Beurteilung der Belastungsgrenze sind

  • die zu berücksichtigenden Angehörigen,
  • die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie
  • die Höhe der im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen.

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