Nachweis im Ausland über eine bestehende
Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis wird auch Grüne Karte genannt und ist in fast allen europäischen Ländern für drei Jahre gültig. Die vorgeschriebenen
Deckungssummen entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Nähere Informationen gibt das Deutsche Büro Grüne Karte,
www.gruene-karte.de.