Besondere Form der
Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche absichert, die auf den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks aufgrund einer
Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht zukommen.
Beispiele für eine entstehende Haftung des Haus- und Grundbesitzers:
- Der Eigenheimbesitzer hat den Gehweg vor seinem Grundstück bei Schneefall nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und verletzt sich erheblich.
- Der Mieter stürzt auf der Treppe, weil der Handlauf nicht im ordnungsgemäßen Zustand ist und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend.
- Bei Sturm werden mehrere Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto eines Dritten. Der Geschädigte nimmt den Hauseigentümer auf Schadenersatz in Anspruch.
Als Besitzer sind der Eigentümer, Leasingnehmer, Mieter und Pächter, aber auch Nutznießer erfasst. Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann ferner eine Wohnungseigentümergemeinschaft versichert werden.
Allerdings überschneidet sich der Versicherungsschutz teilweise mit dem der Privathaftpflichtversicherung.