In der
Hausratversicherung nicht versichert sind Schäden, die aufgrund
- grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;
- Kriegsereignissen jeder Art;
- innerer Unruhen;
- Erdbeben;
- Kernenergie
eintreten. Ferner sind vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Glimm- und Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind;
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden;
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder im Haushalt wohnender Personen;
- Schäden durch räuberische Erpressung;
- Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser und Rückstau;
- Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Sturmflut, Lawinen und Schneedruck.
Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstehen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.
Nicht versichert sind ebenso Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Wassersportfahrzeuge mit Motor. Nicht versichert ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der
Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter zum Gebrauch überlassen.