Die
Hausratversicherung sichert Schäden am versicherten Hausrat aufgrund
- Brand, Blitzschlag und Explosion sowie dem Absturz bemannter Flugkörper oder Teilen von diesen bzw. deren Ladung,
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus,
- Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt, sowie
- Sturm- und Hagelschäden
ab. Gegen eine zusätzliche Prämie können auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten durch Blitzschlag mitversichert werden.
Versichert sind alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung aber auch Vorräte an Lebensmitteln. Versichert sind auch Sachen, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt - wie z. B. durch Ratenkauf - erworben wurden.
Zusätzlich zu diesem Hausrat im engeren Sinne sind folgende Gegenstände mitversichert:
- Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können;
- Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, wie z. B. sanitäre Einrichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als Gebäudebestandteil zu bewerten sind;
- Sportgeräte einschließlich Surfbrettern mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchbooten sowie Flugdrachen ohne Motor;
- Campingausrüstung;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und einer im Haushalt lebenden Person gehören;
- Autozubehörteile;
- Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen;
- Kleinvieh.
Ferner sind sowohl Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals versichert.
Darüber hinaus sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch andere Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können. Das sind z. B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen
Versicherungsfall - wie z. B. durch Raub - notwendig wird, Kosten für Reparaturen durch Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch usw.. Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden - wie z. B. an Fußböden, Tapeten und Innenanstrichen - werden im Versicherungsfall ersetzt.
Üblicherweise wird der Ermittlung der
Versicherungssumme die Größe der Wohnung in m² zugrundegelegt. Bei einem üblichen Wertansatz von pauschalen 650 EUR pro m² und einer Wohnungsgröße von 100 m² beträgt die zu vereinbarende Versicherungssumme demnach 65.000 EUR.