Ereignis, das zu einem Schaden führt oder geeignet ist, einen Schaden herbeizuführen und daher die für den Schadensfall vertraglich vereinbarte Leistungspflicht der
Versicherungsgesellschaft auslöst wie z. B. der Tod oder ein Unfall der versicherten Person. Darüber hinaus sind in der Personenversicherung oftmals beim Ablauf des Vertrages Leistungen der Gesellschaft fällig wie z. B. die Ablaufleistung in der
Kapitallebensversicherung.