Gesondert getroffene Übereinkünfte, die den Versicherungsschutz einschränken oder erweitern. Individuelle Vereinbarungen gehören ihrem Wesen nach zu den Klauseln, gelten aber nur für konkrete Einzelverträge. Im Gegensatz zu Klauseln müssen beantragte individuelle Vereinbarungen von der
Versicherungsgesellschaft ausdrücklich bestätigt werden.