Kapitallebensversicherung

Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person.

Bei der Kapitallebensversicherung (KLV) wird für eine bestimmte Vertragslaufzeit eine Versicherungssumme vereinbart, die im Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, werden die bis dahin eingezahlten Beiträge zzgl. Verzinsung ausgezahlt, d. h. es findet eine Kapitalbildung statt.

Die Vertragsgestaltung bei KLV - z. B. die Beitragshöhe und Vertragslaufzeit - kann weitgehend frei erfolgen. Die Motive zum Abschluss einer KLV sind in der Praxis sehr vielgestaltig wie z. B. Altersvorsorge, Kreditabsicherung oder Steuerersparnis.

Die Beiträge für KLV sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar (§ 10 EStG). Darüber hinaus unterliegen die Erträge ("Ablaufleistung") nicht der Einkommen- und Zinsabschlagsteuer, wenn der Vertrag folgende Merkmale aufweist:

  • Mindestlaufzeit von zwölf Jahren;
  • Mindestbeitragszahlungsdauer von fünf Jahren (auch fünf Jahresbeiträge).

Arbeitnehmer sollten daher überlegen, ob der Abschluss einer Direktversicherung vorteilhafter ist.

Bei einer KLV als Hauptversicherung ist der Abschluss von Zusatzversicherungen wie z. B. der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich.

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