Sammelbezeichnung für Versicherungen, bei der das Risiko des Verlustes des Lebens (daher "Lebensversicherung"), d. h. der Tod der versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegten
Versicherungssumme versichert wird. Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Ist keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass der versicherten Person.
Grundsätzlich ist auch der
Selbstmord versichert, doch gibt es hier einige Einschränkungen.
Lebensversicherungen werden in verschiedenen Formen angeboten:
- Kapitallebensversicherung: Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall der versicherten Person. Hierbei wird ein Kapital gebildet;
- Fondsgebundene Lebensversicherung: Wie die Kapitallebensversicherung, aber mit anderen Anlagegrundsätzen (Anlage in Investmentfonds). Auch hier wird ein Kapital gebildet;
- Risikolebensversicherung: Versicherung nur auf den Todesfall der versicherten Person. Es findet keine Kapitalbildung statt.
Daneben gibt es Sonderformen wie die
Britische Lebensversicherung oder die Fremdwährungspolice. Eine weitere Form ist die
Direktversicherung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung.
Lebensversicherungen sind auch nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 immer noch steuerlich privilegiert, denn Ablaufleistungen aus Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen unterliegen nur zu 50 % der Einkommensteuer, wenn ihre Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und der Versicherte 60 Jahre und älter ist. Beiträge zu Risikoversicherungen können darüber hinaus im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.