Zusatzdeckung zur
Kinderunfallversicherung zur Absicherung von Kinderinvalidität aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Bei Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung i. d. R. durch Vorlage des Nachweisheftes für die Kinderuntersuchungen (U 1-U 9).
Ein Leistungsanspruch entsteht bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ab einem Grad von 50 % ("Schwerbehinderung"). Die Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ) leistet nicht bei angeborenen oder geburtsbedingten Schädigungen wie z. B. Down-Syndrom ("Mongolismus").
Die Leistung wird grundsätzlich als Rente gewährt, die entsprechend der gesundheitlichen Entwicklung auch wieder eingestellt werden kann. Leistungen aus der Kinderunfallversicherung bleiben neben denen der KIZ bestehen.