Kinderinvaliditätszusatzversicherung

Zusatzdeckung zur Kinderunfallversicherung zur Absicherung von Kinderinvalidität aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Bei Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung i. d. R. durch Vorlage des Nachweisheftes für die Kinderuntersuchungen (U 1-U 9).

Ein Leistungsanspruch entsteht bei einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ab einem Grad von 50 % ("Schwerbehinderung"). Die Kinderinvaliditätszusatzversicherung (KIZ) leistet nicht bei angeborenen oder geburtsbedingten Schädigungen wie z. B. Down-Syndrom ("Mongolismus").

Die Leistung wird grundsätzlich als Rente gewährt, die entsprechend der gesundheitlichen Entwicklung auch wieder eingestellt werden kann. Leistungen aus der Kinderunfallversicherung bleiben neben denen der KIZ bestehen.

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