Besondere Form der privaten
Unfallversicherung für Kinder ab der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Alter bei Vertragsabschluss). Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird der Vertrag automatisch vom Kindertarif auf den Erwachsenentarif umgestellt.
Für die Kinderunfallversicherung werden alle Leistungsarten der privaten Unfallversicherung mit Ausnahme des
Krankentagegeldes angeboten. Mitversichert sind bei Kindern bis zu zehn Jahren auch Vergiftungen (außer Nahrungsmittelvergiftungen).
Stirbt der
Versicherungsnehmer wie z. B. ein Elternteil während des laufenden Vertrages, wird die Unfallversicherung für das versicherte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei fortgeführt. Allerdings darf der Versicherungsnehmer bei Beginn des Versicherungsschutzes das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.