Einschluss von Neugeborenen in eine
private Krankenversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit. Für die Kindernachversicherung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss
- am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate bei der Versicherungsgesellschaft versichert gewesen sein;
- die Anmeldung zur Versicherung für das Kind spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt und rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgt sein;
- der Versicherungsschutz für das Kind nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
Da bei Erfüllung dieser Voraussetzungen keine Risikoprüfung erfolgt, besteht auch für angeborene Missbildungen und Krankheiten, die während der zweimonatigen Meldefrist aufgetreten sind, voller Versicherungsschutz. Zudem bieten einige Gesellschaften für den Geburtsmonat Beitragsfreiheit an.
Dasselbe gilt für Adoptionen, wenn das Kind zum Adoptionszeitpunkt noch nicht volljährig war. Allerdings ist hier je nach Anbieter ein Beitragszuschlag möglich.