Vorgeschriebene oder vereinbarte Frist, mit der ein Vertragsverhältnis beendet werden kann. Besonders bei langfristigen
Versicherungsverträgen gibt es - abhängig vom Abschlussdatum - sehr detaillierte Kündigungsfristen.
Bei Versicherungsverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die Kündigungsfrist wenigstens einen Monat und höchstens drei Monate jeweils zum Ende eines Jahres. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass auf das Kündigungsrecht bis zur Dauer von zwei Jahren verzichtet wird. Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragspartner gleich sein.
Bei Versicherungsverhältnissen, die für mehr als drei Jahre eingegangen werden, kann der Vertrag zum Ende des dritten und jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden.
Ein besonderes Kündigungsrecht besteht für den
Versicherungsnehmer immer dann, wenn sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Höhe der Prämie ändert, ohne dass sich zugleich der Versicherungsumfang verändert. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung - das Versicherungsverhältnis kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Versicherer den Umfang des Versicherungsschutzes ändert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.