Rechtlich selbstständige Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung. Pensionsfonds gewähren dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen wie z. B. Leibrenten, die grundsätzlich keiner Begrenzung unterliegen. Zuwendungen an den Pensionsfonds stellen für den Arbeitgeber Betriebsausgaben dar, die nicht bilanzwirksam werden, da die Versorgung ausgelagert ist. Für den Arbeitnehmer sind sie grundsätzlich steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.