Rechtlich selbstständige Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung. Pensionskassen werden in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) errichtet. Der Arbeitgeber hat satzungsgemäße Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen, die die Erfüllung der Leistungen wie z. B. Leibrenten an ihre Mitglieder sicherstellt. Mitglieder sind die dort versicherten Arbeitnehmer. Pensionskassen können auch eigenes Vermögen ansammeln und dessen Erträge zur Finanzierung von Renten heranziehen. Ferner ist die Einzahlung eigener Beiträge der Arbeitnehmer möglich.
Pensionskassen unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).