Generell nicht versicherbar sind in der Vollversicherung alle Personen, für die eine
Versicherungspflicht in der GKV besteht.
Die
Versicherungsgesellschaft ist auch von der Leistung befreit, wenn Krankheiten, wegen denen geleistet werden soll, bereits vor Abschluss des Vertrages oder vor Beendigung der Wartezeit bestanden haben.
Ausgeschlossen vom privaten Krankenversicherungsschutz sind i. d. R. auch
- Entziehungskuren bei Sucht;
- Pflegefälle (hier greift die Pflegeversicherung);
- Schönheitsoperationen;
- vorsätzlich verursachte Unfälle;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen und Heilmittel.
Generell nicht versicherbar sind Behandlungen die durch Krieg oder Wehrdienst verursacht werden. Kuren und Sanatoriumsaufenthalten müssen je nach Anbieter gesondert vereinbart werden.