Förderwürdig sind
Versicherungsnehmer nur, wenn sie bestimmten Personengruppen angehören, die sich an die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherten Personengruppen anlehnen. Dies sind im Einzelnen:
- Auszubildende;
- Arbeitnehmer;
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld;
- geringfügig Beschäftigte mit einer Sozialversicherungspflicht;
- nicht erwerbstätige Kindererziehende;
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte;
- Wehr- und Zivildienstleistende.
Ist ein Förderberechtigter verheiratet, kann auch der Ehepartner gefördert werden.
Für alle anderen Vertragsinhaber erfolgt keine Förderung im Rahmen der Riester-Rente.