Riester-Rente - Begünstigte Personen

Förderwürdig sind Versicherungsnehmer nur, wenn sie bestimmten Personengruppen angehören, die sich an die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherten Personengruppen anlehnen. Dies sind im Einzelnen:

  • Auszubildende;
  • Arbeitnehmer;
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld;
  • geringfügig Beschäftigte mit einer Sozialversicherungspflicht;
  • nicht erwerbstätige Kindererziehende;
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte;
  • Wehr- und Zivildienstleistende.

Ist ein Förderberechtigter verheiratet, kann auch der Ehepartner gefördert werden.

Für alle anderen Vertragsinhaber erfolgt keine Förderung im Rahmen der Riester-Rente.

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