Gefördert werden Beiträge für Anlagen zur Altersvorsorge wie
- Banksparpläne;
- Fondssparpläne;
- Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;
- Rentenversicherungen;
- Pensionsfonds;
- Pensionskassen.
Vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen werden seit 2008 vier Prozent bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gefördert. Diese Grenze beträgt in 2014 monatlich
5.950 EUR im Westen und
5.000 EUR im Osten.
Gewährt werden eine Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die Zulagen betragen seit 2008
154 EUR an Kinderzulage und
185 EUR an Grundzulage. Für im Jahr 2008 oder später geborene Kinder liegt die Zulage gar bei
300 EUR.
Beiträge für die Riester-Rente können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Deshalb überprüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, ob die Steuerersparnis größer als die gewährte Zulage ist. Ist das der Fall, wird zur Zulage noch eine Steuerrückerstattung an den
Versicherungsnehmer vorgenommen. Die maximal möglichen Vorsorgeaufwendungen belaufen sich seit 2008 auf 2.100 EUR.
Die Zulage wird auf Antrag vom Finanzamt festgesetzt und direkt auf den Vertrag überwiesen. Ferner sollen die Rentenversicherungsträger künftig allen Versicherten ab dem 27. Lebensjahr jährlich Auskunft über den Stand ihrer Rentenanwartschaften geben.