Leistungsart der
privaten Unfallversicherung als Geldleistung bei Verletzungen gemäß der Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aus der vereinbarten Höhe des Schmerzensgeldes und dem Prozentsatz der jeweiligen Verletzung. Schmerzensgeld wird nicht mit anderen Leistungsarten der privaten Unfallversicherung verrechnet.
Schmerzensgeldtabelle
| Art der Verletzung |
Leistungshöhe (in % des vereinbarten Schmerzensgeldes) |
| Schädel- oder Beckenbruch |
100 % |
| Schultergelenk-, Ellenbogen-, Hüftgelenk-, Knie- oder Sprunggelenkbruch |
80 % |
| Arm-, Bein-, Halswirbel-, Brustwirbel- oder Lendenwirbelsäulenbruch |
60 % |
| Hand-, Fuß- oder Kiefergelenkbruch |
40 % |
| Nase, Kiefer, Schulterblatt, Brustbeinbruch |
30 % |
| Finger-, Zehen- oder Schlüsselbeinbruch |
20 % |
| Rippenbruch |
10 % |
Für Risse oder Absprengungen werden i. d. R. 50 % der o. a. Prozentsätze angesetzt, bei mehreren Schädigungen aber maximal 100 %.
Bei Tod der versicherten Person vor Geltendmachung von Schmerzensgeld erlischt der Anspruch. Tritt der Tod aus unfallunabhängigen Gründen ein, bleibt der Anspruch auf Schmerzensgeld dagegen bestehen.