Besondere Form der
Haftpflichtversicherung, die Schäden aufgrund der Haltung zahmer Haus- und gezähmter Kleintiere absichert. Nicht versichert sind dagegen Hunde, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden.
Für diese Tiere ist jeweils der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung erforderlich. So sichert z. B. die
Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Schäden ab, die der Hund bei einem Auslandsaufenthalt anrichtet. In der Reit- und Zugtierhaftpflichtversicherung sind auch Flurschäden, die das Tier angerichtet hat, mitversichert. Tierhalter gewerblicher Nutztiere oder Zuchttiere können diese über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung versichern.