Versicherungsaufsicht

System der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Diese Aufsicht erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist zuständig für private Versicherungsunternehmen mit Sitz, Niederlassung oder einer Geschäftsstelle in der Bundesrepublik und für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, deren Tätigkeitsbereich über ein Bundesland hinausreicht. Ferner besteht Zuständigkeit für Unternehmen aus Staaten der EU, die entweder eine Niederlassung mit ständigen Vertretern im Bereich der Bundesrepublik unterhalten oder von einer ausländischen Niederlassung im Dienstleistungsverkehr agieren. Versicherungsunternehmen, deren Tätigkeit sich nur auf ein Bundesland erstreckt - wie z. B. kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) - werden von den jeweiligen Landesaufsichtsämtern beaufsichtigt.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört die Zulassung von Versicherungsunternehmen und die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Darunter fällt z. B. die regelmäßige interne Rechnungslegung. Die Versicherungsaufsichtsbehörde überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und prüft und genehmigt den Geschäftsplan der Versicherungsunternehmen. Sie kann zu diesen Einzelbereichen von den Versicherungsgesellschaften durch Verordnungen Auskünfte verlangen, Prüfungen vornehmen, Anordnungen treffen und Gutachter bestellen.

Die Erlaubnis zur Gründung eines Versicherungsunternehmens wird z. B. verweigert

  • wenn die Inhaber und Geschäftsführer aufgrund ihrer Vorbildung oder Zuverlässigkeit zur Führung eines Versicherungsunternehmens nicht geeignet sind;
  • wenn im Geschäftsplan die Belange der Versicherungsnehmer nicht ausreichend berücksichtigt sind;
  • wenn die Verpflichtungen, die aus den Versicherungsvertragsverhältnissen entstehen, von der Aufsichtsbehörde als nicht dauernd erfüllbar angesehen werden.

Den Internetauftritt der BaFin finden Sie hier: www.bafin.de

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