Person, die gegen eine Vergütung ("Courtage") gewerbsmäßig
Versicherungsverträge vermittelt. Im Gegensatz zum
Versicherungsvertreter gilt der Versicherungsmakler als Interessenwahrer des Kunden, der mit diesem durch einen Maklerauftrag verbunden ist.
Mit einem Maklerauftrag wird der Makler ermächtigt, die passenden Versicherungen am Markt zu suchen. Die Tätigkeit eines Maklers besteht also in der Erarbeitung des für den Kunden besten Versicherungskonzeptes. Sie ist im Rahmen der Bestimmungen zur Versicherungsvermittlung in den §§ 59 - 68 VVG und in § 34d GewO geregelt.