Person, die gegen eine Vergütung ("Provision") gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. Im Gegensatz zum
Versicherungsmakler gilt der Versicherungsvertreter als
verlängerter Arm des Versicherungsunternehmens, dessen Interessen er auch zu vertreten hat. Andererseits gelten Erklärungen des Versicherungsnehmers, die dieser dem Vertreter gegenüber macht, als auch der Gesellschaft zugegangen.
Versicherungsvertreter, die für mehrere
Versicherungsgesellschaften vermitteln, werden oftmals als
Mehrfachagenten bezeichnet. An ihrer rechtlichen Stellung als Versicherungsvertreter ändert die gleichzeitige Bindung an mehrere Gesellschaften allerdings nichts.
In der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und im VVG wurden die Rechte und Pflichten der Vermittler neu geregelt. Sie haben insbesondere umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten bei der Beratung ihrer Kunden, müssen bei einer Falschberatung haften und dafür eine
Haftpflichtversicherug abschließen. Außerdem müssen sie ihre Sachkunde nachweisen und sich im
Vermittlerregister eintragen lassen.