Unter der Versicherungsprämie versteht man den Beitrag, den der
Versicherungsnehmer regelmäßig an den Versicherer für den Versicherungsschutz zu bezahlen hat. Die periodische Zahlung kann dabei frei vereinbart werden, wobei eine jährliche Zahlung meist günstiger ist als eine monatliche.
Bei einer Vertragskündigung steht dem Versicherer auch bei einer Jahresprämie nur der Teil der Prämie zu, der dem zeitanteilig getragenen Risiko entspricht, den darüber hinaus gehenden Teil muss er zurückzahlen.