Sammelbezeichnung für Vertragsgestaltungen in der privaten
Unfallversicherung, die vollen Versicherungsschutz („volle Deckung“) bieten, d. h. sich auf alle versicherbaren Unfallgefahren erstrecken.
Neben Vollversicherungen sind auch Ausschnittsversicherungen vereinbar, die nur einen begrenzten Unfallversicherungsschutz bieten.