Der Wechsel von der
privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - z. B. bei Antritt einer neuen Stelle aus der Selbstständigkeit heraus - ist i. d. R. unproblematisch, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der bestehende Schutz der PKV kann durch eine
Anwartschaftsversicherung neben der jetzt zuständigen GKV erhalten und später ggf. wieder aktiviert werden.
Der Wechsel von der GKV zur PKV ist wegen der Gesundheitsprüfung schwieriger. Die Versicherungsgesellschaften sind aber zum erneuten Abschluss einer PKV verpflichtet, wenn der Antragsteller in der Annahme einer hinreichenden privaten Versicherung in der GKV gekündigt hat oder deren Versicherungspflicht endet, ohne dass die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllt sind. Dies setzt allerdings voraus, dass der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden haben muss. Dasselbe gilt für die private Pflegeversicherung.