- Es sind alle Sach-, Personen- oder auch Vermögensschäden, versichert, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt
- Abgedeckt ist die gesetzliche Haftplicht für Sie als Halter von Hunden und/oder Pferden zu privaten Zwecken
Zusätzlich versicherbar sind:
- Mietsachschäden
- Tierhüterisiko
- Forderungsausfalldeckung (Hund)
- Welpen
- Fohlen
- Deckschäden
- Flurschäden
- Private Kutschfahrten
- Reitbeteiligungen
- Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)