Es können folgende Personen versichert werden:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.