Die
Bardividende ist die
tatsächliche Gewinnausschüttung einer
Aktiengesellschaft an den jeweiligen Aktionär nach Abzug der Körperschaftsteuer i.H.v. 25 % und dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %.
Durch den Abzug der Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene wird die Doppelbesteuerung von Dividenden verhindert. Auf Ebene des Privatanlegers unterliegt die ausgeschüttete
Dividende seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer.
Während Anleger mit einem Steuersatz über 40 % von diesem Verfahren im Vergleich zum früheren Anrechnungsverfahren profitieren, haben Anleger mit einem niedrigeren Einkommensteuersatz einen Nachteil gegenüber dem alten Verfahren.
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Bruttodividende |
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2,50 EUR |
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Körperschaftsteuer (25%) |
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0,63 EUR |
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Solidaritätszuschlag (5,5%) |
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0,03 EUR |
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Bardividende |
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1,84 EUR |