Viele
Aktien deutscher Unternehmen haben einen sogenannten
Nennwert. Der Aktionär ist mit dem verbrieften Nennwert der Aktie Anteilseigner am Grundkapital der jeweiligen
Aktiengesellschaft.
Seit der Währungsumstellung auf Euro zum 1. Januar 2002 beträgt der vorgeschriebene Mindestnennwert pro Aktie 1 EUR. Höhere Nennwerte müssen - der Transparenz halber - auf volle 5 EUR lauten. Die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Papiere entspricht dem Grundkapital der Aktiengesellschaft, das zu ihrem Eigenkapital gehört.
Der Nennwert hat mit dem Kurs, zu dem die Aktie tatsächlich gehandelt wird, nichts zu tun. Im Gegensatz zum Nennwert dokumentieren
Stückaktien einen bestimmten Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft.