Stückzinsen sind anteilige Zinserträge aus
Anleihen, die der Käufer von
festverzinslichen Wertpapieren zahlen muss. Üblicherweise erhalten die Anleger eine jährliche Zinsgutschrift, und zwar zum sogenannten Zinstermin.
Verkauft nun der Anleger zwischen den Zinsterminen seine Papiere, so hat er Anspruch auf die in der Zeit vom letzten Zinstermin bis zum Verkauf aufgelaufenen Zinserträge. Diese erhält er aber vom
Emittenten der Papiere nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgezahlt. Deshalb stellt er diese Erträge als sogenannte Stückzinsen dem Käufer der Anleihen in Rechnung. Der neue Besitzer der Papiere erhält zum nächsten Zinstermin dann die gesamten Jahreserträge ausgezahlt. Steuerlich werden Käufer und Verkäufer die anteiligen Zinsen zugerechnet.