Termineinlage

Kurz- oder mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat werden als Termineinlagen bezeichnet. Unterschieden werden dabei Festgelder, bei denen die Laufzeit im voraus festgelegt wird und Kündigungsgelder, bei denen eine Kündigungsfrist vereinbart wird.

Über diese Guthaben kann grundsätzlich nur verfügt werden, wenn die Fristen eingehalten werden, Ausnahmeregelungen aus Kulanzgründen sind möglich. Guthaben auf Konten, die täglich gekündigt werden können, werden als Tagesgeld bezeichnet. Zinsen aus dieser Anlageform unterliegen der Abgeltungsteuer.

Suche

Persönliche Beratung

Lassen Sie sich von uns persönlich und individuell beraten. Für Sie und Ihre Themen engagieren wir uns gerne und finden so die optimale Lösung für Ihre Anliegen.

Versicherungsoptimierung

Ihre Versicherungen werden von unseren Fachleuten umfangreich analysiert und Sie erhalten schriftlich Vorschläge zur Optimierung bei Leistung und Beitrag. Natürlich kostenlos, für: Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

Mitgliedschaft

Profitieren auch Sie von den vielfältigen Vorteilen, die Ihnen der VWA e.V. und seine Kooperationspartner bieten. Werden Sie Mitglied, beziehen Sie Leistungen und Services und sparen Sie in vielen Bereichen bares Geld.

AIG Europe Limited
Allianz Versicherungen
Alte Leipziger Versicherungen
Axa Versicherungen
Badische Versicherungen
Condor Versicherungen
D. A. S. Rechtsschutzversicherung
DMB Rechtsschutz
ERGO Versicherungen
Generali Versicherungen
Gothaer Versicherungen
HDI Versicherung AG
InterRisk Vienna Insurance Group
VKB Versicherungskammer Bayern
KS/Auxilia Rechtsschutz
Mannheimer Versicherungen
Rhion Versicherungen
R+V Versicherung
Swiss Life AG
WÜBA
Wüstenrot & Württembergische AG
Zurich Versicherung