Kurz- oder mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat werden als
Termineinlagen bezeichnet. Unterschieden werden dabei
Festgelder, bei denen die Laufzeit im voraus festgelegt wird und Kündigungsgelder, bei denen eine Kündigungsfrist vereinbart wird.
Über diese Guthaben kann grundsätzlich nur verfügt werden, wenn die Fristen eingehalten werden, Ausnahmeregelungen aus Kulanzgründen sind möglich. Guthaben auf Konten, die täglich gekündigt werden können, werden als
Tagesgeld bezeichnet. Zinsen aus dieser Anlageform unterliegen der
Abgeltungsteuer.