Von einer
Zeichnung spricht man bei einem Kauf von
Wertpapieren, der nicht durch einen regulären Börsenauftrag erfolgen kann - zum Beispiel, weil eine
Aktie noch gar nicht am Markt ist. Dies ist zum Beispiel bei
Neuemissionen (Going Public, Börsengang) oder Umplatzierung (in ein anderes Börsensegment) der Fall.
Dadurch kann eine Zeichnung auch nicht umgehend ausgeführt werden. Der Anleger muss mithin abwarten, bis die
Zeichnungsperiode ("Zeichnungsfrist") abgelaufen ist. Erst dann erfährt er, ob und zu welchem Preis er die gezeichneten Papiere erhält.