Alterungsrückstellung

Sammlung von Beitragsanteilen in der privaten Krankenversicherung. So zahlt der Versicherungsnehmer neben einem Risikoanteil für aktuelle Behandlungskosten gleichzeitig einen Sparanteil für das im Alter ansteigende Krankheitsrisiko. Die Alterungsrückstellung erfolgt bei der Versicherungsgesellschaft und wird mit 3,5 % verzinst.

Mit der Alterungsrückstellung wird erreicht, dass der Tatbestand des Alterns nicht zu steigenden Beiträgen führt. In den Beiträgen jüngerer Versicherungsnehmer wird schon berücksichtigt, dass im Alter die Krankheiten grundsätzlich zunehmen und dadurch höhere Kosten verursacht werden.

Im Zuge der Gesundheitsreform, die 2007 in Kraft trat, wurde festgelegt, dass diejenigen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 eine private Kranken-Vollversicherung abgeschlossen hatten, bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen konnten - dieses Wechselrecht bestand allerdings nur für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009. Wer nach dem 1. Januar 2009 eine private Kranken-Vollversicherung abgeschlossen hat, kann die Alterungsrückstellungen in dieser Höhe bei einem Wechsel ohne zeitliche Begrenzung übertragen.

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