Antragsmodell

Seit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 01.01.2008 ist das bis dahin übliche Policenmodell nicht mehr zulässig, wonach der Versicherungsnehmer erst nach Vertragsabschluss die notwendigen Informationen bekommt. Die gängige Variante ist seitdem das Antragsmodell. Dabei händigt der Versicherer bzw. der Vermittler dem Kunden vor der Unterschrift unter den Vertrag alle notwendigen Informationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem Produktinformationsblatt aus und zwar so rechtzeitig, dass er sie auch zur Kenntnis nehmen kann.

Beim Antragsmodell ist der Versicherungsantrag des Kunden rechtlich gesehen bereits eine Willenserklärung.

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