Das Policenmodell war bis zum Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 01.01.2008 die übliche Form der Versicherungsunternehmen, ihre Kunden über ihre AVB und die Details des Vertrags näher zu informieren. Dabei wurden die Kundeninformationen erst
nach Abschluss des Vertrages übersandt. Zum Schutz des
Versicherungsnehmers gab es komplizierte Widerrufs- und Widerspruchsregelungen im alten VVG.
Nach dem seit dem 01.01.2008 gültigen
Antrags- oder
Invitatiomodell müssen die Informationen vor der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag ausgehändigt werden. Gleichzeitig wurden die Widerrufsregelungen in den §§ 8 und 152 VVG zusammengefasst.